Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 13.12.2023 - 2 K 2075/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
Notwendigkeit der Bevollmächtigtenzuziehung; maßgeblicher Zeitpunkt
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VwGO § 162 Abs. 2 S. 2
Hinzuziehung; Vorverfahren; Notwendigkeit; Bevollmächtigter; Umfang; Vertretung; Kostenerstattung; Sinn und Zweck; nachträglich - rechtsportal.de
VwGO § 162 Abs. 2 S. 2
Hinzuziehung; Vorverfahren; Notwendigkeit; Bevollmächtigter; Umfang; Vertretung; Kostenerstattung; Sinn und Zweck; nachträglich
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.1996 - 2 S 928/96
Der Ausschluß der Beschwerde nach VwGO § 158 Abs 2 erfaßt nicht die im …
Auszug aus VG Karlsruhe, 13.12.2023 - 2 K 2075/23
Der spätere Umfang oder die Qualität der Tätigkeit des Bevollmächtigten im Vorverfahren spielt hierbei keine Rolle (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.04.1996 - 2 S 928/96 -, VBlBW 1996, 340).(Rn.7).Auf den Umfang der Tätigkeit des Bevollmächtigten kann es daher bereits aus diesen Gründen nicht ankommen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.04.1996 - 2 S 928/96 -, VBlBW 1996, 340 = juris Rn. 5).
Dies ist Sache des Urkundsbeamten im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.04.1996 - 2 S 928/96 -, VBlBW 1996, 340 = juris Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 1 S 2595/16
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren
Auszug aus VG Karlsruhe, 13.12.2023 - 2 K 2075/23
Entscheidend ist, ob sich ein vernünftiger Beteiligter - ein Rechtsbehelfsführer mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand - bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten bedient hätte (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.03.2017 - 1 S 2595/16 -, juris Rn. 13 m.w.N.). - VG Neustadt, 27.12.2022 - 5 K 613/22
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch den Beigeladenen im …
Auszug aus VG Karlsruhe, 13.12.2023 - 2 K 2075/23
Die Frage der Notwendigkeit der Zuziehung ist, wie bereits zuvor ausgeführt, in persönlicher Hinsicht vom Standpunkt des Rechtsbehelfsführers und in zeitlicher Hinsicht auf dem Stand zum Zeitpunkt der Bevollmächtigung zu beurteilen (in diesem Sinne auch VG Neustadt a. d. W., Beschl. v. 22.02.2023 - 5 K 613/22.NW -, juris Rn. 9;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 162 Rn. 29).